Urteil in NeuseelandKim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden

Kim Dotcom droht eine lange Haftstrafe in den USA. Jetzt hat das oberste Gericht Neuseelands die Auslieferung des deutschen Internetunternehmers genehmigt - er selbst spricht allerdings von einem Sieg.

 
Kim Dotcom vor Gericht (im September 2015)
REUTERS

Kim Dotcom vor Gericht (im September 2015)

 

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland. Damit bestätigte der Richter die Entscheidung einer unteren Instanz. Sie hatte der Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter bereits zugestimmt.

 
 
 
 
 
 

Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.

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Geschichte einer Karriere: Aufstieg und Fall des Kim Dotcom

Nach Berechnungen des US-Justizministeriums soll Megaupload mit diesen Urheberrechtsverletzungen selbst einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) gemacht haben. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Der Richter in Auckland urteilte jetzt, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges.

 

Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.

In einem Interview mit dem "New Zealand Herald" wertete Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, das Gerichtsurteil dann als Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige. "Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland", so der Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. "Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall."

 

Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle. Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung.

Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

fab/AFP/dpa

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